Verkauf ausschließlich an Händler / B2B!
Service-Hotline 06374 - 99 44 714
0 Artikel
Ihr Warenkorb ist leer.
StartseiteGarantiebedingungen für PPF-Lackschutzfolien

Garantiebedingungen für PPF-Lackschutzfolien

1. GARANTIEGEBER

Garantiegeber ist die Soldera GmbH, Am Tränkwald 3, 67688 Rodenbach, info@membrane-ppf.de

2. GARANTIEDAUER

Die Garantie für die PPF-Lackschutzfolie ist der Klimazone zu entnehmen. Die Garantiedauer beginnt mit dem Tag der fachgerechten Installation durch einen zertifizierten Fachbetrieb.

3. UMFANG DER GARANTIE

Der Garantiegeber gewährleistet, dass die Membrane PPF-Lackschutzfolie für die Dauer der Garantiezeit unter normalen Nutzungsbedingungen folgende Eigenschaften beibehält:

  • Keine Rissbildung, Ablösung oder Blasenbildung bei sachgemäßer Anwendung.
  • Keine Vergilbung oder übermäßige Verfärbung durch UV-Strahlung.
  • Schutz vor Aufquellen und ungleichmäßiger Abnutzung.
  • Möglichkeit einer rückstandsfreien Entfernung innerhalb der Garantiezeit.

4. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GARANTIE

Die Garantie gilt nur, wenn:

  • Die Folie ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet wird.
  • Die Installation durch einen autorisierten Fachbetrieb nach den Montagevorgaben des Herstellers erfolgt.
  • Die empfohlene Pflege und Wartung gemäß den Herstellerangaben durchgeführt wird.
  • Nur zugelassene Reinigungsmittel und Pflegeprodukte verwendet werden.
  • Eine erste Inspektion der Folie nach 10 Tagen erfolgt, um eine ordnungsgemäße Haftung sicherzustellen.
  • Die Folie mindestens 1–2 Mal pro Monat gereinigt wird.

5. PFLEGE- UND REINIGUNGSANWEISUNGEN

Zur langfristigen Erhaltung der Schutzfunktion sind folgende Reinigungsrichtlinien zu beachten:

  • Hochdruckreiniger dürfen nur mit einem Mindestabstand von 50 cm zur Folienoberfläche verwendet werden.
  • Es dürfen keine Schaber, Rakel, harte Bürsten oder scheuernde Schwämme auf der Folie eingesetzt werden.
  • Hartnäckige Verschmutzungen wie Vogelkot, Baumharz oder Insektenrückstände müssen schnellstmöglich entfernt werden, um eine Beschädigung der Folie zu vermeiden.
  • Die Reinigung sollte mit milden Reinigungsmitteln und weichen Mikrofasertüchern erfolgen.
  • Eine regelmäßige Inspektion auf Schäden oder Ablösungen wird empfohlen.

6. AUSSCHLUSS DER GARANTIE

Von der Garantie ausgenommen sind Schäden oder Mängel, die verursacht wurden durch:

  • Mechanische Einwirkungen wie Unfälle, Steinschläge, Vandalismus oder unsachgemäße Nutzung.
  • Chemische Einflüsse durch aggressive Reinigungsmittel, Lösungsmittel oder scheuernde Materialien.
  • Unsachgemäße Montage durch nicht autorisierte Personen oder fehlerhafte Verarbeitung.
  • Verwendung der Folie auf beschädigtem oder nicht originalem Lack, auf rostigen oder verkratzten Flächen.
  • Extreme Witterungseinflüsse oder außergewöhnliche Umweltbedingungen (z. B. saurer Regen, extreme UV-Belastung).
  • Vernachlässigung der empfohlenen Reinigungs- und Wartungsvorgaben.

7. GELTENDMACHUNG VON GARANTIEANSPRÜCHEN

Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Der Original-Kaufbeleg der PPF-Folie mit Datum und Händlerangabe.
  • Ein Nachweis über die fachgerechte Installation durch einen autorisierten Fachbetrieb.
  • Dokumentation zur regelmäßigen Pflege und Wartung gemäß den Herstellervorgaben.
  • Der Garantieanspruch ist unverzüglich nach Auftreten eines Mangels schriftlich beim Garantiegeber geltend zu machen. Nach Prüfung des Anspruchs entscheidet der Garantiegeber nach eigenem Ermessen über eine Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Erstattung.

8. GESETZLICHE RECHTE DES VERBRAUCHERS

Diese Garantie gewährt zusätzliche Rechte und beeinträchtigt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers gemäß §§ 434 ff. BGB (Deutschland) oder den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen in anderen Ländern.

9. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Garantie ist der Sitz des Garantiegebers, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist.

10. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Regelung wird durch eine rechtskonforme Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.